Dem Kreis stehen aus Bundesmitteln für einen begrenzten Zeitraum bis 2014 15 Stellen für spezielle Schulsozialarbeit in den Grundschulen des Kreises zur Verfügung. Entgegen einer ersten eigenen Überlegung plant die Kreisverwaltung diese 15 Stellen auf die 24 Kommunen prozentual nach der Anzahl der berechtigten Kinder und Jugendlichen aus SGB-II-Familien zu verteilen. Die Verwaltung sieht selbst die Gefahr der „Atomisierung“ und damit die relative Wirkungslosigkeit dieses Verfahrens, schiebt die Verantwortung aber den 24 Städten und Gemeinden zu.
Demgegenüber fordert die SPD in ihrem Änderungsvorschlag an den Kreistag, die Verwaltung sollte einerseits öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit den Städten abschließen, die aufgrund der erhobenen Schülerzahlen aus SGB-II-Familien mindestens 1 volle Stelle in ihren Grundschulen einsetzen können, andererseits die darüber hinausgehenden Stellenanteile regional über die GAB oder das Regionale Bildungsnetzwerk steuern, damit sie von den Gemeinden bedarfsgerecht abgerufen werden können. Nur so werden die Projektmittel wirkungsvoll und kontrolliert eingesetzt. Elisabeth Veldhues, Fraktionsvorsitzende und Landtagsabgeordnete der SPD, verstärkte diesen Änderungsantrag: „Mit diesem Antrag können die örtlich vorhandenen Strukturen genutzt und die bisher mit der Schulsozialarbeit im eigentlichen Sinn Beauftragten auch mit dieser neuen, auf drei Jahre begrenzten Aufgabe betraut werden.“






Hinterlasse eine Antwort