
Die Bundestagsabgeordnete Ingrid Arndt-Brauer, Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, war in dieser Woche zu einer öffentlichen Vorstandssitzung von der Kreisvorsitzenden der SPD-Frauen, Sonja von Gostomski, eingeladen worden. Arndt-Brauer wusste auf verständliche und unterhaltsame Art und Weise die Themen „Ehegattensplitting“ und „Unterhaltsrecht“ ihren Zuhörerinnen näher zu bringen. Dabei beleuchtete die Politikerin nicht nur, für wen das Ehegattensplitting steuerliche Vorteile bringen kann. Sie zeigte auch anhand von konkreten Beispielen, wieso z.B. ein gemeinsames Konto der Ehepartner sinnvoll ist, und wie sich Eheleute das sogenannte „Faktor-Verfahren“ (bei etwa gleichem Verdienst von Mann und Frau) zunutze machen können.
Als weiteres Thema stand das „Unterhaltsrecht“ auf der Tagesordnung. Ingrid Arndt-Brauer erklärte, welche Veränderungen es hier in den letzten Jahrzehnten gegeben hat. Konnte im Falle einer Scheidung früher beispielsweise die geschiedene Frau ihren bisherigen Lebensstandard beibehalten, so sind die Geschiedenen heutzutage dazu verpflichtet, falls es gemeinsame Kinder gibt, je nach Alter des Kindes in Teilzeit bzw. in Vollzeit arbeiten. Um im Falle einer Scheidung nicht an den Rand des Existenzminimums zu sinken, warb die Bundestagsabgeordnete dafür, zu Beginn der Ehe einen privaten Ehevertrag abzuschließen und diesen von einem Notar beglaubigen zu lassen. Hier kann beispielsweise schriftlich festgehalten werden, dass die Frau beruflich zurücksteckt, um die gemeinsamen Kinder zu erziehen, damit dieses im Scheidungsfalle beim Geschiedenenunterhalt berücksichtigt werden kann.
Die anwesenden Frauen führten im Anschluss an Arndt-Brauers Ausführungen eine lebhafte Diskussion zu den beiden Themenkomplexen, welche sich aus konkreten Fragen sowie eigenen Erfahrungsberichten ergaben. Einmal mehr stellten sie fest, dass die gesellschaftliche Entwicklung bei all der scheinbar herrschenden Emanzipation der Frau heutzutage hinterherhinkt, und dass die Frauen, egal ob sie arbeiten oder nicht, immer in einer Art Rechtfertigungsfalle zwischen „Rabenmutter“ und „Heimchen am Herd“ stecken. Im Tenor waren sich die SPD-Frauen einig, dass jede Frau das Recht haben sollte, sich frei für ihren Lebensweg entscheiden zu können ohne dies vor anderen rechtfertigen zu müssen.