Den letzten Weg selbstbestimmt gehen können

Diese Woche hat der Bundestag intensiv, emotional und frei von Koalitions- und Fraktionszwängen über das Thema Sterbehilfe debattiert. Im Zentrum der Debatte stand die Frage inwieweit der Staat sich in diesem ureigensten Lebensbereich der Menschen einmischen darf.

Ärzten Beihilfe erlauben
Dem Parlament liegen vier Gruppenanträge vor, von denen drei das Strafrecht in mehr oder weniger großem Umfang verschärfen. Die heimische Abgeordnete Ingrid Arndt-Brauer unterstützt keinen dieser Varianten, sondern den vierten Antrag der Abgeordnetengruppe um Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hinze (CDU). Als einziger Antrag verzichtet dieser auf strafverschärfende Maßnahmen, sondern will den Ärzten die Suizidbeihilfe ausdrücklich erlauben. „Ich bin davon überzeugt, dass dieser Antrag dem mehrheitlichen Willen der Bürger entspricht. Die meisten Menschen lehnen eine Einmischung des Staates in diesen sehr sensiblen Bereich mit einem wie auch immer gearteten Verbotsweg ab. Sie wünschen sich in einer unerträglichen Lebens- und Leidenssituation, dass ihnen der letzte Ausweg in Form der Sterbehilfe grundsätzlich offen steht“, so die Bundespolitikerin. Schmerzen ließen sich mit diesem Bewusstsein mitunter leichter aushalten und Manchen bewegen, auf den Suizid in letzter Konsequenz sogar zu verzichten.

Vertrauen in die Arbeit der Ärzte
Missbrauchsgefahren sieht Arndt-Brauer nicht: „Die Ärzte sind an ihr Standesrecht gebunden und arbeiten verantwortungsvoll dafür Leben zu retten.“ Mit der Legalisierung der Suizidbeihilfe durch einen Arzt wird zudem ein Dilemma beseitigt: Ärzte laufen heute vielfach Gefahr ihre Zulassung zu verlieren, wenn sie beispielsweise einem unheilbar erkrankten Krebspatienten bei einer Selbsttötung helfen. Hingegen können Ärzte als Bürger selbst Suizidbeihilfe straffrei in Anspruch nehmen, denn diese ist in Deutschland straflos.

Einladung zur Diskussion
Die Entscheidung über die Sterbehilfe wird im November fallen. Die Sozialdemokratin lädt alle interessierten gesellschaftlichen Gruppen, Vereine und Bürgern in ihrem Wahlkreis herzlich ein, mit ihr in den Dialog zu treten: „Ich komme gerne persönlich zu Ihnen, um über dieses wichtige Thema zu diskutieren!“