Sozialticket für Bus und Bahn kann kann ab jetzt beantragt werden

Empfänger von Sozialleistungen haben ab dem nächsten Jahr Anspruch auf vergünstigte Abos für die Nutzung von Bus und Bahn im Münsterland. Das Sozialticket kann ab sofort online beim Regionalverkehr Münsterland (RVM) beantragt werden. Ab Dezember liegen die Antragsformulare dann auch in den zuständigen Sozialbehörden aus.

„Wir freuen uns, dass es jetzt endlich losgeht“, sagt Anneli Hegerfeld-Reckert. Die Verkehrsexpertin der SPD-Fraktion im Steinfurter Kreistag hat seit 2011 gemeinsam mit ihren Fraktionskolleginnen Gitta Martin und Elisabeth Veldhues für das Konzept des Sozialtickets gekämpft und die politischen Mehrheiten im Kreistag dafür organisiert.
Im Kreis Steinfurt haben fast 33 000 Menschen am unteren Rand der Einkommensskala Anspruch auf das Ticket. Es ermöglicht ihnen, die Angebote des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für etwa die Hälfte des üblichen Tarifes im Kreis zu nutzen. Auch die Anschlussfahrten in andere Kreise des Münsterlandes sind deutlich verbilligt.

„Damit wird ärmeren Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert. Ob dass die Rentnerin ist, die auswärtige Verwandte besuchen möchte, oder das Kind aus einer Hartz-IV-Familie, das sich am Nachmittag gerne mit Schulfreunden im Nachbarort treffen möchte – sie alle profitieren davon, wenn Bus und Bahn erschwinglich sind“, sagt Anneli Hegerfeld-Reckert.

Es gebe für jedes Alter und jeden Bedarf ein passendes Ticket. Vom Aussehen her unterscheiden sich die Sozialtickets nicht von den Fahrkarten der regulären Preisstufen. „Das ist bewusst so gemacht worden, niemand soll bloßgestellt werden“, so die SPD-Politikerin.

Seit 2012 fördert die Landesregierung Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr von Bus und Bahn, um Empfängern von Sozialleistungen mehr Mobilität zu ermöglichen. Die Fördersumme für den Kreis Steinfurt ergibt sich aus dem Verhältnis von landes- und kreisweiten Bezugsberechtigten. Die Kreisverwaltung, die inzwischen hinter der SPD-Initiative steht, hat für den Haushalt des kommenden Jahres 530 000 Euro beantragt. „Warum sich die CDU bis heute gegen dieses Ticket und damit gegen die Unterstützung von Hilfsbedürftigen stellt, leuchtet mir nicht ein“, sagt Hegerfeld-Reckert.

Anspruch auf das verbilligte Ticket hat, wer nachweisbar Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Sozialgeld, Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe, Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder vergleichbare Regelleistungen erhält. Beantragt werden kann das Sozialticket jetzt schon online unter http://www.rvm-online.de/mobiticket.

Ab Dezember liegen die Formulare dann in den jeweiligen Behörden aus, in denen auch die Sozialleistungen beantragt werden.