Kreis Steinfurt. „Wissen Sie noch: 1999 haben Sie und Reinhold Hemker anlässlich des Weltkindertages den Kinderrechtekoffer überreicht?“, erinnerte Uli Fischer vom Kreissportbund (KSB) die SPD-Bundestagsabgeordnete Ingrid Arndt-Brauer, die jetzt mit den beiden Steinfurter Ratsmitgliedern Michael Hardebusch und Klaus Meiers zu Besuch kam. Das sei die Initialzündung für den KSB gewesen, sich unter dem Motto „Kinder in Bewegung“ aktiv und bewegt für Kinderrechte einzusetzen. „Ein Meilenstein in der Geschichte von `Kinder in Bewegung´“, wie der Vorstandsvorsitzende des KSB findet. Arndt-Brauer erinnert sich gut und bestätigt Fischer, dass sie sich immer noch für Kinderrechte einsetzt.
Mittlerweile gibt es über 50 anerkannte Bewegungskindergärten und fast 40 kinderfreundliche Sportvereine im Kreis Steinfurt, die sich mit Körperbildung, Bewegung und Spielen an der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung von Kindern hervorheben. Das Gütesiegel „Anerkannter Bewegungskindergarten des Landessportbundes NRW“ des organisierten Sports wird an diese Kindertageseinrichtungen verliehen. „Ein wichtiger Partner ist dabei auch der Sportverein“, so Uli Fischer. Frühzeitig schnuppern die Kinder in verschiedene Sportangebote und lernen die jeweiligen ÜbungsleiterInnen kennen. Der Übergang in einen Sportverein fällt Kindern somit leichter. Besonders wichtig für den KSB, hat doch der digitale Konsum bei den 7-14-Jährigen den Sport bereits überholt. Auch das veränderte Freizeitverhalten von Familien bereitet Fischer und seinen Kollegen außerdem Sorge. In der Offenen Ganztagsschule sei Sport zudem unterrepräsentiert, bedauert Fischer weiter. Auch der KSB müsse sich mit seinen Angeboten diesen Veränderungen in der Gesellschaft anpassen. Gerade die ehrenamtlich tätigen Übungsleiter seien daher ein großes Pfund, um Kinder für Bewegung und Miteinander zu begeistern, lobte Martina Rathmann (2.v.re.), die im Bereich Bewegungskindergärten für den KSB unterwegs ist. „Ehrenamt ist für die Gesellschaft ein kostbares Gut“, betonte Rathmann und erhielt allgemeine Zustimmung.
In Hinsicht auf die vielen Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit, nutzte Stefan Kipp (hi.R.li.), stellv. Vors. des KSB, die Gelegenheit, Arndt-Brauer Kritik mit auf den Weg zu geben. Aufgrund der Umsetzung des § 72 a SGB VIII müssen Personen, die im Verein Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, dem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Sicherlich sei im Interesse der Kinder und Jugendlichen, der Eltern und nicht zuletzt auch der Vereine, dass im Verein mit dem Thema Kindeswohlgefährdung im positiven Sinne sensibel umgegangen wird und dass man u.a. durch die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen Kindeswohlgefährdungen vermeiden möchte und einschlägig Vorbestraften keinen Raum bietet, machte Kipp deutlich. Aber Vergehen, die mit Kindeswohl nichts zu tun hätten, sollte für Vereine nicht aus einem solchen Führungszeugnis ersichtlich sein, findet Kipp. „Den Vereinen würde durchaus eine Art `Positivbescheidung´ oder Unbedenklichkeitserklärung vom Bundeszentralregister reichen“, ergänzte Fischer zu dem Thema. Arndt-Brauer, die sehr sensibel mit Kinderschutz umgeht, versteht, dass Ehrenamtliche das Gefühl haben, zunächst einmal unter Generalverdacht zu stehen. Die Abgeordnete versprach abschließend, sich bei Fachkollegen aus dem Familienausschuss kundig zu machen, ob eine entsprechende Regelung umgesetzt werden könne.