Kreis Steinfurt/KreisBorken. Nach dem Beschluss der 16 Bundesländer und dem Bundeskanzleramt, wird ab Mittwoch das öffentliche Leben drastisch heruntergefahren. Auch während des zweiten harten Lockdowns, wird der Bund auf Veranlassung von SPD-Finanzminister Olaf Scholz umfangreiche Überbrückungshilfen zur Verfügung stellen. Für Unternehmen, die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen betroffen sind, werden umfangreiche Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Zudem wird die bereits laufende Überbrückungshilfe III erneut angepasst und deutlich verbessert.
Betroffene Unternehmen können sich für den Zeitraum des Lockdowns laufende Fixkosten erstatten lassen. Dies betrifft unter anderem Mieten, Pacht, Finanzierungskosten und Abschreibungen. Je stärker der Umsatz schließungsbedingt zurückgeht, desto hoher die Kostenübernahme: bei Rückgängen von mehr als 70 % ist etwa eine Übernahme von 90 % der anfallenden Fixkosten möglich. Antragsberechtigt sind dabei nicht nur Unternehmen, die schließen müssen. Auch Betriebe, die ihr Geschäft weiterhin betreiben dürfen, wegen der Schließungen aber unter Umsatzeinbußen leiden, können einen Erstattungsantrag stellen. Während Unternehmen, die nun gänzlich schließen müssen, monatlich bis zu 500.000 EUR erhalten dürfen, liegt die Obergrenze der Fixkostenerstattung für noch offene Geschäfte bei 200.000 EUR im Monat.
„Der erneute Lockdown ist unvermeidlich. Diejenigen, die nun aber ihre Geschäfte schließen müssen, können sich sicher sein, dass wir sie nicht alleine lassen werden“, meint SPD-Bundestagsabgeordnete Ingrid Arndt-Brauer, die den entsprechenden Nachtragshaushalten im Bundestag zugestimmt hat.