UNSERE BILANZ – MINDESTVERGÜTUNG FÜR AZUBIS

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Auszubildende tragen mit ihrer Arbeit zur Wertschöpfung im Betrieb bei. Deshalb haben sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung. In einigen Betrieben gab es unfaire Ausbildungsverträge zu Lasten der Auszubildenden. Wir haben mit der Mindestausbildungsvergütung eine neue Untergrenze gezogen. Sie ist gestaffelt nach Ausbildungsjahr und wird automatisch angehoben. Geltende Tarifverträge bleiben ebenso unangetastet wie die Regelung, dass diese einen Standard in einer Branche setzen können, der nicht um mehr als 20 Prozent unterschritten werden darf.

Die Mindestausbildungsvergütung definiert, was der Ausbildungsbetrieb dem Azubi mindestens zu zahlen hat. Wir haben darüber hinaus erreicht, dass die Vergütungen mit fortschreitender Ausbildung in den nächsten Jahren deutlich steigen werden. In den Jahren 2021, 2022 und 2023 erhöht sich demnach die Mindestausbildungsvergütung im 1. Lehrjahr in weiteren Schritten von 550 Euro über 585 Euro bis auf 620 Euro. Durch die prozentuale Anpassung wird sie dann im 3. Ausbildungsjahr 2025 schlussendlich 837 Euro betragen. Diese Beträge werden auch in Zukunft weiter fortgeschrieben und erhöhen sich entsprechend.

Wichtig: Die Ausbildungsvergütung regelt sich weiter nach dem Tarifvertrag, der zwischen Sozialpartnern ausgehandelt wird. Die Mindestausbildungsvergütung sichert aber eine untere Grenze.

Außerdem konnten wir weitere Verbesserungen für Auszubildende durchsetzen, etwa bei der Freistellung von der betrieblichen Arbeit an einem Berufsschultag und vor einer Prüfung. Kosten für Fachliteratur, die zusätzlich zur Abschlussprüfung benötigt wird, müssen die Arbeitgeber:innen übernehmen. Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) wird gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz (KMK) zur sozialen und rechtlichen Situation der Studierenden in dualen Studiengängen Empfehlungen erarbeiten.

Für Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, haben wir die Bedarfssätze und Freibeträge erhöht und die Beantragung erleichtert.

In der Corona-Pandemie haben wir einen Schutzschirm für Auszubildende gespannt. Er sieht Prämien für Betriebe vor, die ihre Ausbildungsplätze erhalten oder erhöhen beziehungsweise Auszubildende aus insolventen Firmen übernehmen.