Lahrkamp und Coße im Gespräch mit dem Verein der Direktversicherungsgeschädigten
Das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung ist über Jahrzehnte schrittweise gesunken. Viele Berufstätige haben im Laufe dieser Zeit selbst zusätzlich Vorsorge getroffen. Doch für viele, die vielleicht schon vor Jahrzehnten eine betriebliche Lebensversicherung abgeschlossen haben oder in eine Betriebsrente eingezahlt haben, kommt mit dem Renteneintritt eine negative Überraschung. Bis 2003 waren die Auszahlungen beitragsfrei und die Betriebsrenten nur mit dem Arbeitnehmeranteil beitragspflichtig. Seit 2004 werden die Auszahlungen komplett verbeitragt. Das führt für 6,4 Millionen Betroffene zu Einbußen von über 20 Prozent. Insbesondere Direktversicherungen, die vor der Einführung der Doppelverbeitragung abgeschlossen wurden, sind davon betroffen. Gegen diesen rückwirkenden Eingriff in ihre Altersvorsorge wehren sich auch der stellvertretende Bundesvorsitzende des Vereins Direktversicherungsgeschädigte e.V., Reiner Korth, sowie der Sprecher der Regionalgruppe NRW-Nord/Kreis Steinfurt, Reiner Wellmann. Im Gespräch mit den Bundestagsabgeordneten Sarah Lahrkamp und Jürgen Coße haben sie ihr Anliegen nochmal deutlich gemacht.
Die Doppelverbeitragung bei Direktversicherungen wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) eingeführt. Dieses Gesetz entstand als Zustimmungsgesetz zwischen der rot-grünen Bundesregierung und dem unionsdominierten Bundesrat. Für Lahrkamp und Coße ist klar, das war ein Fehler. „Wir wollen die Doppelverbeitragung abschaffen. Das haben wir vor der Wahl gesagt und wir wollen uns weiter dafür einsetzen“, machte Sarah Lahrkamp deutlich. Bei den Betroffenen hatte zuletzt der Koalitionsvertrag, in dem die Abschaffung nicht erwähnt wurde, zu der Sorge geführt, es könnte bei der Doppelverbeitragung bleiben. „Im Koalitionsvertrag steht, dass wir die betriebliche Altersvorsorge stärken wollen. Das würden wir u.a. erreichen, wenn wir die Doppelverbeitragung abschaffen“, erklärte Jürgen Coße.
In der Großen Koalition sei mit der Union keine Abschaffung, sondern lediglich eine Erleichterung durch Anhebung des Freibetrags möglich gewesen. In der neuen Koalition bestehe eine berechtigte Hoffnung, dass die Abschaffung gelingen könne, so die Sozialdemokraten. „Gerade die rückwirkende Einführung der Doppelverbeitragung hat viele enttäuscht und an der Zuverlässigkeit der Politik zweifeln lassen. Wir wollen die gesamte Koalition davon überzeugen, dass die Doppelverbeitragung Geschichte werden muss“, so Coße abschließend.
Die DVG-Sprecher erinnerten die beiden Abgeordneten abschließend noch einmal an das Versprechen, das der heutige Kanzler Olaf Scholz wenige Tage vor der Bundestagswahl auf einer SPD-Kundgebung in Münster gemacht hatte: „Unser Plan ist, das für die Zukunft zu ändern. Und darauf können Sie sich verlassen!“