Lahrkamp und Coße im Gespräch mit dem Verein der Direktversicherungsgeschädigten
Das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung ist über Jahrzehnte schrittweise gesunken. Viele Berufstätige haben im Laufe dieser Zeit selbst zusätzlich Vorsorge getroffen. Doch für viele, die vielleicht schon vor Jahrzehnten eine betriebliche Lebensversicherung abgeschlossen haben oder in eine Betriebsrente eingezahlt haben, kommt mit dem Renteneintritt eine negative Überraschung. Bis 2003 waren die Auszahlungen beitragsfrei und die Betriebsrenten nur mit dem Arbeitnehmeranteil beitragspflichtig. Seit 2004 werden die Auszahlungen komplett verbeitragt. Das führt für 6,4 Millionen Betroffene zu Einbußen von über 20 Prozent. Insbesondere Direktversicherungen, die vor der Einführung der Doppelverbeitragung abgeschlossen wurden, sind davon betroffen. Gegen diesen rückwirkenden Eingriff in ihre Altersvorsorge wehren sich auch der stellvertretende Bundesvorsitzende des Vereins Direktversicherungsgeschädigte e.V., Reiner Korth, sowie der Sprecher der Regionalgruppe NRW-Nord/Kreis Steinfurt, Reiner Wellmann. Im Gespräch mit den Bundestagsabgeordneten Sarah Lahrkamp und Jürgen Coße haben sie ihr Anliegen nochmal deutlich gemacht.
Die Doppelverbeitragung bei Direktversicherungen wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) eingeführt. Dieses Gesetz entstand als Zustimmungsgesetz zwischen der rot-grünen Bundesregierung und dem unionsdominierten Bundesrat. Für Lahrkamp und Coße ist klar, das war ein Fehler. „Wir wollen die Doppelverbeitragung abschaffen. Das haben wir vor der Wahl gesagt und wir wollen uns weiter dafür einsetzen“, machte Sarah Lahrkamp deutlich. Bei den Betroffenen hatte zuletzt der Koalitionsvertrag, in dem die Abschaffung nicht erwähnt wurde, zu der Sorge geführt, es könnte bei der Doppelverbeitragung bleiben. „Im Koalitionsvertrag steht, dass wir die betriebliche Altersvorsorge stärken wollen. Das würden wir u.a. erreichen, wenn wir die Doppelverbeitragung abschaffen“, erklärte Jürgen Coße.
In der Großen Koalition sei mit der Union keine Abschaffung, sondern lediglich eine Erleichterung durch Anhebung des Freibetrags möglich gewesen. In der neuen Koalition bestehe eine berechtigte Hoffnung, dass die Abschaffung gelingen könne, so die Sozialdemokraten. „Gerade die rückwirkende Einführung der Doppelverbeitragung hat viele enttäuscht und an der Zuverlässigkeit der Politik zweifeln lassen. Wir wollen die gesamte Koalition davon überzeugen, dass die Doppelverbeitragung Geschichte werden muss“, so Coße abschließend.
Die DVG-Sprecher erinnerten die beiden Abgeordneten abschließend noch einmal an das Versprechen, das der heutige Kanzler Olaf Scholz wenige Tage vor der Bundestagswahl auf einer SPD-Kundgebung in Münster gemacht hatte: „Unser Plan ist, das für die Zukunft zu ändern. Und darauf können Sie sich verlassen!“
Wird auch Zeit, im Anschluss daran könnt Ihr gleich die Besteuerung der Renten angehen, das geht überhaupt nicht, nur weil ein Pensionär geklackt hat. Dieser bezieht von uns Steuerzahlern seine Pension auch sein Gehalt. Der Pensionär erhält maximal 71,75 Prozent seiner letzten Bezüge als Pension, wir ??? und davon noch mal Steuern. Geht gar nicht.
Im Koalitionsvertrag hat diese angekündigte Entlastung keinen Einzug gehalten, obwohl SPD und vor allen Dingen die FDP hier Abhilfe schaffen wollten.
Die Aufnahme ins Wahlprogramm erfolgte seitens der SPD erst mit einem Nachtrag. Die FDP ist seit 2004 dagegen und hat immer diese Doppelverbreitung kritisiert.
Ich werde den Eindruck nicht los, dass diese Einstellung nur dem Stimmenfang galt, um in Regierungsverantwortung zu kommen. Es ist ja vom Thrma ausgegangen.
Sollte nicht kurzfristig Entlastung erfolgen, wird dieser Ampel bald das Licht ausgehen. Wetten das ….?
Sehr gut – ihr seid auf einem sehr guten Weg, lg Thomas Kießling
Sehr geehrte Frau Lahrkamp,
sehr geehrter Herr Coße,
Ihre Einstellung ehrt Sie. Wir möchten Ihre Bemühungen gern unterstützen. Daher senden wir Ihnen den Offenen Brief an Bundeskanzler Scholz zu, den unsere Regionalgruppe Nordhessen an ihn, die von uns ebenfalls persönlich angesprochenen MdB sowie den Parteivorstand gesendet hat. 16 Jahre des Hinhaltens und Nichtbefassens sind genug. Bald wird es Direktversicherungsgeschädigte geben, die die Beseitigung des Unrechts und immer wieder gegebener Versprechungen nicht mehr erleben werden. Bitte schliessen Sie sich mit den vielen Fraktionskolleginnen und Kollegen zusammen, die wie Sie im Thema sind (und übrigens auch Ihrem Koalitionspartner FDP) und führen Sie endlich und zeitnah eine Lösung herbei!
Wahlversprechen einhalten, Unrecht beseitigen
OFFENER BRIEF
an
Herrn Bundeskanzler
Olaf Scholz
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz,
auch wir von der Regionalgruppe Nordhessen der Direktversicherungsgeschädigten e.V. möchten Ihnen sehr herzlich zu Ihrer Wahl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gratulieren. Wir wünschen Ihnen und natürlich dem gesamten Kabinett eine glückliche Hand, die nötige Weisheit und eine wache Erinnerung an die aufgrund von Bürgern vorgetragener Sorgen und Nöte gemachten Zusagen Ihrer Kabinettskolleginnen und Kollegen zur Erfüllung Ihres Amtseides, nämlich Schaden vom deutschen Volke zu wenden und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben.
„Respekt“ war einer Ihrer Hauptslogans im Wahlkampf. Respekt vor der Lebensleistung jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers haben Sie zu einem der führenden Leitmotive Ihrer Politik erklärt. Für uns als Direktversicherungsgeschädigte gehört dazu auch der Respekt davor, wenn sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst für den Aufbau der sogenannten „Dritten Säule“ der Altersvorsorge engagieren. Vor Allem aufgrund des politischen Drängens vieler namhafter Sozialdemokraten haben diese Vorsorge weit über 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über den Arbeitgeber vorgenommen. Und wurden ab 2003 dafür bitter bestraft. Seither werden – neben nachgelagerter Besteuerung – bis zu 20% Krankenkassenbeiträge auf die Auszahlungen aus dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge fällig. Wir wollen hier nicht näher auf die Details eingehen, die sind Ihnen zur Genüge bestens bekannt.
Wir möchten Sie jedoch daran erinnern, dass sowohl im Grunde ausnahmslos alle nur allein durch die Regionalgruppe Nordhessen angesprochenen Politikerinnen und Politiker der SPD, zugesagt haben, das Problem dieser Doppelverbeitragung – und damit Kürzung unserer zur Schließung der in die gesetzliche Rente aufgrund mehrerer politischer Entscheidungen gerissenen Rentenlücke – umgehend anzugehen.
Zu Ihrer Erinnerung zählen wir hier nur einmal die allein von uns Nordhessen persönlich angesprochenen MdB und MdL auf, die auf Ansprache sehr wohl im Thema waren und im Wesentlichen unsere Sicht auf diese dringend korrekturbedürftige Ungerechtigkeit teilten:
MdB Esther Dilcher (mehrere Gespräche in 2018, 2019 und 2020)
MdB Edgar Franke (mehrere Gespräche in 2015 und 2016)
Bundesinnenministerin Nancy Faeser, vorm. MdL und Fraktionsvorsitzende SPD Hessen (Antwort mit Schreiben vom 07.10.2019)
MdB Timon Gremmels ( u.a. Redner auf Demonstration der DVG 2019 in Kassel)
MdB Ulrike Gottschalck (mehrere Gespräche in 2015 und 2016)
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (Gespräch 2021 in Kassel)
MdB Michael Roth (Gespräch in Baunatal 2019)
MdB Ralf Stegner (Gespräch in Baunatal 2019)
Diese Liste müsste noch um die vielen MdB ergänzt werden, die von den weiteren bundesweit über 40 Regionalgruppen angesprochen wurden und Zusagen gemacht haben.
Auch, dass die von vielen Versicherten als völlig unzureichend angesehenen Regelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes nicht die Ungerechtigkeiten beseitigen, wurde übrigens von denen, die wir dazu nachfragen konnten, so gesehen. Das Thema fand schliesslich den Weg in das Wahlprogramm der SPD. Auch Ihr Koalitionspartner FDP sieht das – von Anfang an – so.
Ja, und nicht zuletzt Sie persönlich haben am 28.09.2021 auf die Frage unserer Delegation in Münster erklärt, die – laut Wahlprogramm – `vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten` „steht da, weil wir´s machen wollen. Und darauf können Sie sich verlassen!“
Nun haben wir bereits in der Großen Koalition lernen müssen „was nicht im Koalitionsvertrag steht, kommt auch nicht“ – so sinngemäß Ihre Vorgängerin im Amt. Sie können sich das Entsetzen der Millionen Wählerinnen und Wähler mit Betriebsrenten und Direktversicherungen vielleicht vorstellen, wenn sie wieder einmal nichts zum Thema im Koalitionsvertrag gefunden haben. Trotz zweier Parteien, die das in ihre Wahlprogramme geschrieben haben. Trotz der Zusage unzähliger Politikerinnen und Politiker, die von einer oder mehreren Regionalgruppen der DVG und Einzelpersonen, aber auch Sozialverbänden wie dem VdK, Gewerkschaften und anderen zum Handeln aufgefordert, dies auch zugesagt haben.
Wann, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, lösen Sie Ihr Wahlversprechen konkret ein und schaffen Doppel- und Vollverbeitragung von Direktversicherungen und der BaV ab?
Vielen unserer Mitglieder läuft die Zeit davon. Wir können nicht mehr warten. Eigenanteile in der Pflege müssen finanziert werden, letzte Raten des Eigenheims getilgt oder anderenfalls Abstriche am versprochenen würdevollen Ruhestand gemacht werden. Die Fakten liegen schon lange auf dem Tisch, Anhörungen sind erfolgt. Wir erwarten die Einlösung Ihrer Zusage. Und ja, dabei geht es um Respekt!
Ihrer Antwort interessiert entgegensehend verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
für die Regionalgruppe Nordhessen des
Direktversicherungsgeschädigte e.V.
gez.
Herbert Brethauer Horst Jakobs W.-Andreas Lamm Uwe Vater
Nach dem CDU-Parteitag im Dezember 2018 in Hamburg und einer Zusage der CDU- Fraktion im April 2019 (Umsetzung des Parteitagsbeschlusses bis zum Ende der Legislaturperiode) brauchen wir keine weiteren Versprechen, die nicht realisiert werden!
Liebe Kollegen!
Danke für diese Aktivitäten. Jetzt ist es an der Zeit, die Zusagen zur Abschaffung der „Doppelver-
beitragung“ umzusetzen. Bisher hat man von den Regierenden immer nur große Töne gehört, aber nichts umgesetzt. Deshalb darf sich die CDU-CSU nicht wundern, warum sie bei den Wahlen durch-
gefallen sind. Jetzt haben sie in der Opposition die Möglichkeit, diese Defizite aufzuarbeiten.
Ich selber werden Anfang 2022 selber wieder aktiv diese Geschichte mit MdB`s in unserer Region
wieder angehen. Vor Weihnachten hat keiner mehr ein Gehör für unsere Anliegen.
Schöne Grüße und bleibt alle Gesund.
Ich hatte diesen Artikel kommentiert.
Wo ist dieser nachzulesen ?
Norbert Böttcher
http://www.meine-rente.jimdofree.com
Unsere Ansparsumme lag weit über dem jährlichen Freibetrag (Freibetrag jährlich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze) so so dass nach der Auszahlung nun Beiträge auf bereits verbeitragte Summen (ca. 35.000 ) erfolgen, somit nicht doppelt, sondern bei uns 4fach
in unserem Fall wie beschrieben 4fache verbeitragung
Ich glaube es erst dann, wenn es passiert!
Guten Tag,
nicht nur Herr Scholz und die SPD, sondern auch die FDP hatte sich vor der Wahl klar dafür ausgesprochen die
Doppelverbeitragung zu beenden. Übrigens war diese auch dafür, dass die KV-Beiträge auf Betriebsrenten nicht zu 100% vom(n) Rentner(innen) übernommen werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Guenther Grabow
Nachträglich in abgeschlossene Vertragsbedingungen einzugreifen und diese umzudrehen ist nicht gerecht und muss wieder gerade gerückt werden!
Ja, so sehe ich das auch!
Und die Rückerstattung muss ebenso für die bereits abbezahlten Verträge angewendet werden. Auch hier bitte keine Scheu, rückwirkend in abgeschlossene Verträge (wie 2004 geschehen) einzugreifen und das Unrecht wieder gutzumachen! Uns ist ein ansehlicher Betrag unserer Altersvorsorge verloren gegangen.
Die SPD mit den grünen muß diesen Fehler wider rückgängig machen damit sie wider wählbar wird.
Olaf Scholz hat vor der Wahl und nach der Wahl mehrfach betont, dass er nicht nur 1 mal Kanzler einer Ampel-Regierung sein will sondern wiedergewählt werden möchte. Das kann er schaffen: Wenn er endlich die 6,3 Millionen Direktversicherungsgeschädigte zufriedenstellt durch Einstellung der Beitragszahlung und Entschädigung derer, die bereits bezahlt haben. Ebenso ein Stopp für den Arbeitgeberanteil bei den Betriebsrentnern, das sind ca. 12 Millionen. Hier handelt es sich um eine Klientel, die auch in Zukunft wahlentscheidend sein wird. 2021 hat sie die CDU/CSU in die verdiente Opposition geschickt!
Wenn die Ampel „liefert“, könnte die Opposition für die Union auch länger dauern…
Verträge vor 2004 sind nach den damals gültigen Bestimmungen abgeschlossen worden.
Wieso kann der Staat rückwirkend das ändern? Warum wurden nur die Versicherten in den gesetzl. Krankenkassen betroffen . Die Versicherten in den priv. Krankenkassen sind nicht betroffen, das sind in der Regel besser verdienende und Beamte. Das ist ungerecht.